
S A N D R A S C H R Ö D E R
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Hochzeitsfotografie – Atelier Sandra Schröder
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1. Vertragsgegenstand
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Die Fotografin Sandra Schröder wird mit der Herstellung von Fotografien (Lichtbildern) im Rahmen einer Hochzeitsreportage beauftragt. Der individuelle Stil der Fotografin ist dem Auftraggeber bekannt und bildet die Grundlage der Zusammenarbeit. Abweichende künstlerische Vorstellungen des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden.
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2. Leistungen und Mitwirkungspflichten
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Der Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Vertrag oder Angebot.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Fotografin alle relevanten Informationen (Ablaufplan, Ansprechpartner, Adressen, ggf. Sonderwünsche) rechtzeitig mitzuteilen.
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Ist die Fotografin länger als sechs Stunden vor Ort, sorgt der Auftraggeber für eine warme Mahlzeit sowie ausreichend Getränke.
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Die Fotografin ist berechtigt, pro vier Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause einzulegen.
3. Übergabe der Bilder
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Die Bearbeitung und Bereitstellung der Bilder erfolgt spätestens 8 Wochen nach der Hochzeit.
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Die Übergabe erfolgt in digitaler Form (JPEG) über eine Online-Galerie sowie ggf. zusätzlich in Printprodukten.
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Die künstlerische Auswahl und Bearbeitung der Bilder obliegt ausschließlich der Fotografin.
4. Vergütung
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Es gilt die im Angebot/Vertrag vereinbarte Vergütung.
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Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 400,00 € fällig. Der Restbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
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Zusätzliche Stunden, die über das gebuchte Paket hinausgehen, werden mit 379,00 € pro Stunde berechnet.
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Bereits entstandene Auslagen der Fotografin (z. B. Reise-, Unterkunfts- oder Materialkosten) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Stornierung / Ausfallhonorar
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Bei Stornierungen mehr als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin sind 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
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Bei Stornierungen weniger als 3 Monate vor dem Termin ist das volle Honorar fällig.
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Der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Fotografin ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Krankheit und höhere Gewalt
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Bei Krankheit bemüht sich die Fotografin um adäquaten Ersatz.
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In Fällen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Unfall, plötzliche Krankheit) sind beide Parteien von ihren Pflichten befreit. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, sofern keine Ersatzleistung erfolgt.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Das Urheberrecht an allen Bildern liegt bei der Fotografin.
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Der Auftraggeber erhält ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.
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Eine Weitergabe der Bilder an Dritte (z. B. Hochzeitsdienstleister) ist nur unter Nennung der Fotografin („Sandra Schröder Photography“) und ohne Bearbeitung (keine Filter oder Farbänderungen) erlaubt.
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Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Aufnahmen für eigene Referenzen (Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe, Ausstellungen) zu nutzen, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht.
8. Haftung
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Die Fotografin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Eine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte ist ausgeschlossen; hierfür ist der Auftraggeber verantwortlich.
9. Datenschutz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Hochzeitsgesellschaft (Gäste, Geistliche, Standesbeamte, Dienstleister) über die Foto- und Videoaufnahmen sowie die Datenschutzhinweise zu informieren.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen wie Preisgestaltung, Kalkulationen oder interne Abläufe nicht an Dritte weiterzugeben.
11. Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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